Die klassischen Studienabschlüsse Magister und Diplom
Magister bzw. Magistra Artium und Diplom sind die in Deutschland (Österreich / Schweiz) mit einem universitären Studium traditionell zu erreichenden akademischen Grade, die jedoch als Folge des Bologna Prozesses nach und nach abgeschafft werden. Mit dem Wintersemester (2009/10) ist ein Neubeginn eines Diplom- oder Magisterstudienganges an einer deutschen Universität so gut wie nicht mehr möglich. Studienanfänger müssen sich für einen der vielen neuen Bachelorstudiengänge oder Masterstudiengänge entscheiden.
Diplom (von griech. Diploma)
Das Diplom ist bis dato in Deutschland der häufigste akademische Grad, der von einer Hochschule verliehen wird. Er existiert seit dem 11. Oktober 1899, als der Grad des Diplom-Ingenieurs durch königlichen Erlass an den Technischen Hochschulen in Preußen eingeführt wurde. Des Weiteren wird mit dem Diplom der erfolgreiche und berufsqualifizierende Abschluss eines Diplomstudienganges ausgezeichnet.Diese wiederum sind größtenteils in den Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften zu finden; es gibt allerdings auch vereinzelt Studiengänge der Geistes- und Sozialwissenschaften, die mit einer Diplomprüfung beendet werden. Ein Diplom als Abschluss ist dem Magister, dem ersten Staatsexamen bei Lehramtsstudiengängen und dem Master gleichwertig. Darüber hinaus berechtigt es zur Promotion (vorausgesetzt es wurde an einer Hochschule und nicht an einer Fachhochschule erworben – im zweiten Fall kann es im Einzelfall zur Promotion berechtigen, muss es jedoch nicht zwangsläufig).
Regelstudienzeit und Diplomarbeit
Die Regelstudienzeit bei einem Diplomstudiengang beträgt 8-10 Semester. Am Ende steht - neben den obligatorischen Diplomprüfungen – die Diplomarbeit. In dieser soll der Studierende den Nachweis erbringen, das er das im Studium Gelernte anzuwenden versteht und eine Aufgabenstellung selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage in angemessener Zeit bearbeiten kann. Die Bearbeitungszeit, die der Studierende zur Verfügung hat, beträgt in der Regel sechs Monate. Je nach Studiengang und Universität können jedoch auch zwei bis drei Monate oder ein ganzes Jahr als Bearbeitungszeitraum angesetzt sein.
Grund- und Hauptstudium beim Diplomstudiengang
Das Grundstudium in einem Diplomstudiengang dauert in der Regel zwei bis vier Semester. In diesen soll sich der Studierende Grundkenntnisse und – fertigkeiten in dem von ihm studierten Fach aneignen. Am Ende des Grundstudiums steht in der Regel die Diplomvorprüfung, nach deren erfolgreichem Bestehen der Studierende das Vordiplom erhält. Danach kann der Studierende mit seinem Hauptstudium beginnen, das auf vier bis sechs Semester angelegt ist. Hier gilt es, innerhalb des Studienganges eine Differenzierung vorzunehmen und sich entsprechend über Studienschwerpunkte und Vertiefungsrichtungen zu spezialisieren.
Leistungsnachweise beim Diplomstudiengang
Die erfolgreiche Teilnahme an Seminaren etc. wird dem Studierenden durch sogenannte Scheine bestätigt. Die Anforderungen für Scheine sind je nach Universität und Fach verschieden: Mal hat der Studierende ein Referat zu halten, um den Schein zu bekommen, mal gilt es eine mehrseitige wissenschaftliche Arbeit am Ende des Semesters zu schreiben, mal kann der Schein durch das erfolgreiche Bestehen einer Klausur erworben werden. Darüber hinaus kann es auch sein, dass zwei Leistungsnachweise erfüllt werden müssen, um das Seminar erfolgreich mit einem Schein abschließen zu können. Wie hoch die Anzahl an Scheinen im Ganzen ist, die ein Studierender während seines Studiums anzusammeln hat, ist in den entsprechenden Prüfungsordnungen der gewählten Fächer festgehalten. Wichtig ist jedoch: Erst wenn der Studierende alle für sein Fach geforderten Scheine zusammen hat, kann er sich zur Diplomprüfungsphase anmelden.
Abschlussprüfungsphase beim Diplomstudiengang
Am Ende des Diplomstudienganges steht die Diplomarbeit, in der der Studierende den Nachweis zu erbringen
hat, dass er das im Studium Gelernte anzuwenden versteht und eine Aufgabenstellung selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage
in angemessener Zeit bearbeiten kann. Die Bearbeitungszeit, die der Studierende für die Diplomarbeit zur Verfügung
hat, beträgt in der Regel sechs Monate. Je nach Studiengang und Universität können jedoch auch nur zwei bis drei Monate oder ein ganzes Jahr
als Bearbeitungszeitraum angesetzt sein. Darüber hinaus muss häufig - dies ist ebenfalls von Prüfungsordnung zu Prüfungsordnung unterschiedlich
geregelt – noch (mindestens) eine Abschlussklausur geschrieben werden und (mindestens) eine mündliche Prüfung absolviert werden.
Abschlussbezeichnung nach einem Diplomstudiengang
Mit einem erfolgreich abgeschlossenen Diplomstudiengang erwirbt der Studierende den akademischen Diplomgrad. Dieser setzt sich stets aus dem Wort Diplom und der Bezeichnung der betreffenden Fachrichtung zusammen, zum Beispiel Diplom-Kaufmann, Diplom-Physiker, Diplom-Politologe.
Diplomgrade dürfen in Deutschland – gemäß dem Hochschulrahmengesetz – nur von einer Hochschule verliehen werden. Wird das Diplom an einer Fachhochschule in Deutschland erworben, so muss es mit dem Zusatz (FH) geführt werden.
Wesen und Ziel des Diplomstudiums
Obgleich es Ausnahmen gibt, bereiten Diplomstudiengänge traditionell auf durch ein klar umrissenes Berufsbild definierte akademische Berufe vor. Darüber hinaus ist es nicht unüblich, die Diplomarbeit in Zusammenarbeit mit einem Arbeits- bzw. Forschungsauftrag eines Unternehmens oder einer Behörde zu erstellen, um so den praktischen und berufsbezogenen Bezug sicher zu stellen.
Anerkennung des Diplomstudiums
Das Hochschulrahmengesetz sieht in § 18 den akademischen Diplomgrad und den akademischen Diplomgrad mit dem Zusatz (FH) vor. Der Begriff Diplom allein ist nicht geschützt, sehr wohl aber der akademische Grad. Es gilt als Studienbewerber zu schauen, ob der gewünschte Studiengang an einer staatlich anerkannten Hochschule angeboten wird.